Service : Dies und Das
Dies und Das
Die 10 Gebote für Feuerwehr-Frauen
1. Gebot
Die Frau eines Feuerwehrmannes hat sich stets feuerwehrhörig zu verhalten!
2. Gebot
Die Frau hat dafür zu sorgen, dass der Mann pünktlich und regelmäßig zur
Feuerwehrübung erscheinen kann!
Frauenstermine sind an diesen Tagen nicht statthaft.
3. Gebot
Wenn sich der Mann nach der Übung zwecks Übungs- und Einsatzerörterungen noch im
Kameradenkreis aufhält und verspätet nach Hause kommt, sind Frauensschimpfworte
gänzlich unpässlich, selbst wenn diese gerechtfertigt wären!
4. Gebot
Die Feuerwehruniform ist stets im reinlichen Zustand so zu verwahren, dass sie
jederzeit griffbereit ist!
5. Gebot
Bei Alarm hat die Frau noch rascher als der Mann aufzustehen, demselben alle
Kleidungsstücke zu reichen und die Tür aufzuhalten, damit er schnellstens zum
Feuerwehrhaus eilen kann!
6. Gebot
Die Stiefel sind eventuell im Laufschritte dem Manne nachzutragen, damit er
nicht in Strümpfen zum Brandobjekt kommt!
7. Gebot
Das Liegen auf dem Zipfel des Nachthemdes vom Manne oder das Festhalten des
selben bei Feueralarm ist allerstrengstens verboten. Sollte auf Grund dieses
Frauensverhaltens der Mann zu spät am Brandplatz erscheinen, so ist die vom
Kommandanten erlassene Strafe ohne Rücksicht an die Frau weiterzugeben!
8. Gebot
Wenn der Mann nass und durchgefroren von der Brandstelle nach Hause kommt, ist
das Bett gut vorzuwärmen, damit der Mann sich nicht erkältet!
9. Gebot
Die vom Feuerwehrdienst verschmutzten Kleider sind gewissenhaft und ohne Murren
zu reinigen, denn sie sind das Ehrenkleid des Feuerwehrmannes!
10. Gebot
Sämtliche Gebote sind genau zu befolgen und nach 25 Jahren hat die Feuerwehrfrau
eine Ehrenurkunde für gewissenhafte Pflichterfüllung von der Feuerwehr zu
erwarten!