Nach der Verordnung über Gefährliche Stoffe (GefStoffV) sind Stoffe und Zubereitungen gekennzeichnet, die eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften besitzen. Die möglichen Gefahrenbezeichnungen und Gefahrsymbole in schwarzem Aufdruck auf orangefarbenen Untergrund sind im Anhang Nr.2 zur GefStoffV festgelegt.
(E) Explosionsgefährlich
(F) Hochentzündlich (F+) Hochentzündlich
Gase
Flüssigkeiten
Metallpulver
Trichlorsilan
(T) Giftig (T+) Sehr giftig
Gase
Chlor
Flüssigkeiten
feste Stoffe
feste und flüssige Cyanide
(O) Brandfördernd, Oxidierend
Sauerstoff und Luft: verdichtet, tiefgekühlt, verflüssigt
Feste Stoffe
Flüssigkeiten
Dünger mit Ammonnitrat
(Xn) Gesundheitsschädlich
Feste Stoffe, nicht entzündbar
Feste Stoffe, entzündbar
Flüssigkeiten
(Xi) Reizend
Flüssigkeit
Flammpunkt unter 100°C
Flüssigkeiten mit Flammpunkt über 100°C oder nicht entzündbar
Feste Stoffe
Amine
Verdünnte anorganische Säuren
Organische Säuren, Anhydride
(c) Ätzend
Anorganische Säuren
Organische Säuren
Amine
Feste Stoffe
Säurehalogenide, flüssig
(N) Umweltgefährlich
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